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   LAG Nürnberg, 16.04.2019 - 7 TaBV 21/18   

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LAG Nürnberg, 16.04.2019 - 7 TaBV 21/18 (https://dejure.org/2019,21375)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16.04.2019 - 7 TaBV 21/18 (https://dejure.org/2019,21375)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16. April 2019 - 7 TaBV 21/18 (https://dejure.org/2019,21375)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WO BetrVG § 3 Abs. 2 Nr. 8, § 6 Abs. 1; SGB XI § 87b; BGB § 186, § 193, § 613a; ArbGG § 83a Abs. 2§ 90 Abs. 2; BetrVG § 9 S. 1
    Anfechtung der Betriebsratswahl und Feststellung der Arbeitnehmerzahl durch den Wahlvorstand

  • IWW

    § 613a BGB, § 9 BetrVG, § 87b SGB XI, § 9 Abs. 1 BetrVG, § 9 Satz 1 BetrVG, § 38 BetrVG, §§ 90 Abs. 2, 83a Abs. 2 ArbGG, §§ 186 bis 193 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 BGB, § 37 Abs. 3 BetrVG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 9 Abs. 1 BetrVG, § 3 Abs. 2 Nr. 8, § 6 Abs. 1 WO BetrVG
    Betriebsratswahlanfechtung - Wahlvorstand - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen - Feststellung der Personalstärke

  • Betriebs-Berater

    Auslegungszeitpunkt von Wahllisten für Betriebsratswahl

  • rewis.io

    Anfechtung der Betriebsratswahl und Feststellung der Arbeitnehmerzahl durch den Wahlvorstand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BetrVG § 37 Abs. 3 ; WO § 7 Abs. 2
    Zulässige Festlegung der Uhrzeit der Einreichung von Wahlvorschlägen am letzten Tag der Einreichungsfrist im Schichtbetrieb durch den Wahlvorstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.04.2019 - 7 TaBV 21/18
    Im Übrigen habe das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 16.01.2018 (7 ABR 11/16) nur noch von der "Mehrheit" der Arbeitnehmer gesprochen und dass sich die wahlberechtigten Arbeitnehmer aufgrund der Angaben in dem Wahlausschreiben auf das Ende der Dienstzeit der Mehrheit der Arbeitnehmer und des Wahlvorstandes einstellen könnten.

    Sie soll dem Wahlvorstand keinen Spielraum einräumen (BAG vom 16.01.2018 - 7 ABR 11/16, Rn. 21 mwN, juris).

    Dem steht nicht entgegen, dass die gesetzliche Frist des § 6 WO nicht zur Disposition des Wahlvorstands steht (BAG vom 16.01.2018 - 7 ABR 11/16, Rn. 22 mwN, juris).

    Hätte der Verordnungsgeber dem Wahlvorstand die Befugnis einräumen wollen, die Uhrzeit des Fristablaufs im Hinblick auf die betrieblichen Gegebenheiten abweichend vom gesetzlich vorgesehenen Fristende zu bestimmen, so hätte er in § 3 Abs. 2 Nr. 8 WO - ähnlich wie in § 3 Abs. 2 Nr. 11 WO - angeordnet, die Uhrzeit in dem Wahlausschreiben anzugeben (BAG vom 16.01.2018 - 7 ABR 11/16, Rn. 23 mwN, juris).

    Hierzu ist der Wahlvorstand nicht verpflichtet (BAG vom 16.01.2018 - 7 ABR 11/16, Rn. 24 ff mwN, juris).

    Die wahlberechtigten Arbeitnehmer können sich aufgrund der Angaben in dem Wahlausschreiben auf das Ende der Dienstzeit der Mehrheit der Arbeitnehmer und des Wahlvorstands einstellen (BAG vom 16.01.2018 - 7 ABR 11/16, Rn. 27 f mwN, juris).

    Unabhängig davon, ob am 06.11.2017 von den 180 dienstplanmäßig eingeteilten Mitarbeitern neben den sieben erst ab 20.30 Uhr zum Nachdienst eingeteilten Mitarbeitern 25 oder 30 Beschäftigte nicht bis 16.30 Uhr gearbeitet haben, hat jedenfalls (deutlich) mehr als die Hälfte der Mitarbeiter - mindestens ¾ - und damit die "Mehrheit" bzw. "Mehrzahl" (vgl. BAG vom 16.01.2018 - 7 ABR 11/16, Rn. 28 und 29, juris) nicht länger als bis 16.30 Uhr gearbeitet.

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin steht dem weder die Besonderheit des Schichtdienstes "rund um die Uhr" entgegen (so ausdrücklich BAG vom 16.01.2018 - 7 ABR 11/16, Rn. 28) noch war erforderlich, dass "nahezu alle" Mitarbeiter am 06.11.2017 um spätestens 16.30 Uhr Dienstschluss hatten.

  • BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15

    Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.04.2019 - 7 TaBV 21/18
    Die Feststellung der maßgeblichen Betriebsgröße erfordert daher sowohl eine rückblickende Betrachtung, für die ein Zeitraum zwischen sechs Monaten bis zwei Jahren als angemessen erachtet wird, als auch eine Prognose, bei der konkrete Veränderungsentscheidungen zu berücksichtigen sind (BAG vom 18.01.2017 - 7 ABR 60/15, Rn.34 mwN, juris).
  • BAG, 12.09.2012 - 7 ABR 37/11

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.04.2019 - 7 TaBV 21/18
    Wird ein Betriebsrat mit zu hoher Mitgliederzahl gewählt, so kann das Wahlergebnis nicht berichtigt werden; eine auf diesem Fehler beruhende Wahl ist insgesamt für unwirksam zu erklären (BAG vom 07.09.2012 - 7 ABR 37/11, Rn.12 mwN, juris).
  • LAG München, 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07

    Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.04.2019 - 7 TaBV 21/18
    Von Veränderungen der bisherigen personellen Stärke kann er nur dann ausgehen, wenn der Arbeitgeber bereits konkrete Veränderungsentscheidungen getroffen hat, nicht hingegen bei bloßen Erwartungen, Hoffnungen und oder günstigen Aussichten (vgl. etwa LAG München vom 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07, Rn. 33 juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 13.08.2015 - 5 TaBV 218/15, Rn.28 juris; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, 29. Aufl., BetrVG § 9 Rn. 12 f; GK-BetrVG/Jacobs 11.Aufl. § 9 Rn.19; KHBN/Vetter, Praxis des Arbeitsrechts 6. Aufl. § 43 Rn.72).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.08.2015 - 5 TaBV 218/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Anzahl gewählter Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.04.2019 - 7 TaBV 21/18
    Von Veränderungen der bisherigen personellen Stärke kann er nur dann ausgehen, wenn der Arbeitgeber bereits konkrete Veränderungsentscheidungen getroffen hat, nicht hingegen bei bloßen Erwartungen, Hoffnungen und oder günstigen Aussichten (vgl. etwa LAG München vom 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07, Rn. 33 juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 13.08.2015 - 5 TaBV 218/15, Rn.28 juris; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, 29. Aufl., BetrVG § 9 Rn. 12 f; GK-BetrVG/Jacobs 11.Aufl. § 9 Rn.19; KHBN/Vetter, Praxis des Arbeitsrechts 6. Aufl. § 43 Rn.72).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2015 - 1 TaBV 23/14

    Anfechtung der Betriebsratswahl - Größe des Gremiums - schwankende Anzahl

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.04.2019 - 7 TaBV 21/18
    (5) Die vom Beteiligten zu 2) erstellte Prognose wird auch nicht durch die personelle Entwicklung nach der Wahl bestätigt (vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz vom 06.03.2015 - 1 TaBV 23/14, Rn. 28, juris).
  • ArbG München, 08.08.2022 - 23 BV 256/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Betriebsrat, Eintragung, Betriebsratswahl, Wahlvorstand,

    Von Veränderungen der bisherigen Personalstärke kann der Wahlvorstand allerdings nicht bei bloßen unverbindlichen Erwartungen, Hoffnungen etc. des Arbeitgebers ausgehen (LAG Nürnberg, Beschluss vom 16.04.2019 - 7 TaBV 21/18, BeckRS 2019, 15324).

    Der Wahlvorstand muss eine wertende Einschätzung zum "normalen" Personalbestand treffen; dafür steht ihm in Grenzfällen ein Beurteilungsspielraum zu, der nur auf die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens überprüfbar ist (LAG Nürnberg, Beschluss vom 16.04.2019 - 7 TaBV 21/18, BeckRS 2019, 15324; Krois in: A-Stadter Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 3, § 291 Rn. 153; Koch in: Erfurter, § 9 BetrVG Rn. 1).

  • ArbG Mönchengladbach, 21.06.2022 - 1 BV 15/22

    Betriebsratswahl Anfechtung Verkennung der Betriebsratsgröße

    Von Veränderungen der bisherigen personellen Stärke kann er nur dann ausgehen, wenn der Arbeitgeber bereits konkrete Veränderungsentscheidungen getroffen hat, nicht hingegen bei bloßen Erwartungen, Hoffnungen und oder günstigen Aussichten (LAG München vom 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07; Landesarbeitsgericht Nürnberg vom 16.04.2019 - 7 TaBV 21/18).
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   LAG Hamm, 04.12.2018 - 7 TaBV 21/18   

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https://dejure.org/2018,40287
LAG Hamm, 04.12.2018 - 7 TaBV 21/18 (https://dejure.org/2018,40287)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2018 - 7 TaBV 21/18 (https://dejure.org/2018,40287)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 7 TaBV 21/18 (https://dejure.org/2018,40287)
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